Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 633
Fehler bei Bauwerkvertrag bei Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik mit Stand zum Zeitpunkt der Abnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Miteigentümers auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung auch für Mängel außerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums ; Umfang eines geschuldeten Werks bei einem Werkunternehmer; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels bei einem Werk; Ermittlung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 (a.F.); BGB § 633 (n.F.)
Zur Beurteilung der Frage, wann bei einer Werkleistung das Leistungssoll nicht ereicht wird - hier: mangelhafte Ziegelbefestigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumängel: Maßgeblich Stand der Technik und Kenntnisse bei Abnahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Steildach: Jeder Dachziegel muss einzeln befestigt sein! (IBR 2005, 586)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.05.2002 - 17 O 10545/01
- OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1680 (Ls.)
- BauR 2006, 2077
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch versprochen, und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Ausführungsart nicht zu erreichen, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (BGH NJW-RR 2000, 465; NJW 1998, 3707/3708).Unabhängig davon schuldet der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarung die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (BGH NJW 1998, 3707, 3708 = LM § 631 BGB Nr. 84 Bl. 2).
So wie nach den getroffenen Vereinbarungen ein für eine Lager- und Produktionshalle errichtetes Dach auch ohne besonderen Hinweis des Auftraggebers so dicht sein muß, daß es nach heftigem Regen nicht zu Wassereinbrüchen kommt (BGH LM § 13 (A) VOB/B 73 Nr. 22 = NJW-RR 2000, 465), und ein Mietshaus den geltenden Anforderungen für Schall- und Brandschutz entsprechen muß (BGH NJW 1998, 3707), müssen Ziegel auf einem (extremen) Steildach so befestigt sein, daß sie nicht herabfallen und große Schäden anrichten können, die Ersatzansprüche gegen die Wohnungseigentümer zur Folge hätten.
- BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98
Dichtigkeit eines Daches
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch versprochen, und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Ausführungsart nicht zu erreichen, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (BGH NJW-RR 2000, 465; NJW 1998, 3707/3708).So wie nach den getroffenen Vereinbarungen ein für eine Lager- und Produktionshalle errichtetes Dach auch ohne besonderen Hinweis des Auftraggebers so dicht sein muß, daß es nach heftigem Regen nicht zu Wassereinbrüchen kommt (BGH LM § 13 (A) VOB/B 73 Nr. 22 = NJW-RR 2000, 465), und ein Mietshaus den geltenden Anforderungen für Schall- und Brandschutz entsprechen muß (BGH NJW 1998, 3707), müssen Ziegel auf einem (extremen) Steildach so befestigt sein, daß sie nicht herabfallen und große Schäden anrichten können, die Ersatzansprüche gegen die Wohnungseigentümer zur Folge hätten.
- BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Es kommt deshalb insoweit im allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an (BGH NJW 1998, 2814 = LM § 633 BGB Nr. 105 Bl. 2).
- BGH, 14.01.1999 - VII ZR 19/98
Stillschweigende Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts in einem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Es genügt, daß er die Kosten schätzt und bei Bestreiten ein Sachverständigengutachten anbietet (BGH NZBau 2001, 313, 314; BauR 99, 631, 632). - BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99
Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Es genügt, daß er die Kosten schätzt und bei Bestreiten ein Sachverständigengutachten anbietet (BGH NZBau 2001, 313, 314; BauR 99, 631, 632). - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80
Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Jedenfalls wenn die Werkleistung das Risiko eines Schadens in sich birgt, muß der Auftraggeber angesichts des Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik den Schadenseintritt nicht abwarten; es liegt bereits ein Mangel vor (BGH NJW 1981, 2801; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 146; Brandenburgisches OLG BauR 2004, 1313). - OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95
Formularmäßige Abnahmeklauseln wirksam?
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Jedenfalls wenn die Werkleistung das Risiko eines Schadens in sich birgt, muß der Auftraggeber angesichts des Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik den Schadenseintritt nicht abwarten; es liegt bereits ein Mangel vor (BGH NJW 1981, 2801; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 146; Brandenburgisches OLG BauR 2004, 1313). - BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Klagepartei ist nicht die WEG als solche; Kläger sind vielmehr ihre einzelnen Mitglieder gemäß dem von Klägerseite übergebenen Eigentümerverzeichnis vom 04.03.2002 (BayOblG NZM 2001, 956). - OLG Brandenburg, 08.10.2003 - 4 U 44/02
Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten wegen Asbestbelastung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Jedenfalls wenn die Werkleistung das Risiko eines Schadens in sich birgt, muß der Auftraggeber angesichts des Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik den Schadenseintritt nicht abwarten; es liegt bereits ein Mangel vor (BGH NJW 1981, 2801; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 146; Brandenburgisches OLG BauR 2004, 1313). - OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88
Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02
Anders als zur Bestimmung eines Leistungssolls sind für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit einer Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme auch noch nachträglich erzielte neuere wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse zu berücksichtigen (…Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rn. 1467, 1468; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077/1078); geht es doch dann "nur" darum, einen von Anfang an tatsächlich vorhandenen Fehler, also eine tatsächliche Abweichung vom Vertragssoll, gleichsam unter Einsatz neuer Erkenntnisse aufzuspüren und festzustellen.
- OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11
Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!
Anders verhält es sich nur insoweit, als bezüglich einer einen Werkmangel ergebenden Abweichung vom Vertragssoll auch spätere Erkenntnisse der Bautechnik maßgebend sein können, weil insoweit (anders als zur Bestimmung eines Leistungssolls) für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit einer Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme auch noch nachträglich erzielte neuere wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse zu berücksichtigen sein können (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juni 2005 - 13 U 1934/02 -, juris; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077 [1078]), geht es doch dann nur darum, einen von Anfang an tatsächlich vorhandenen Fehler, also eine tatsächliche Abweichung vom Vertragssoll, gleichsam unter Einsatz neuer Erkenntnisse aufzuspüren und festzustellen (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juni 2005 - 13 U 1934/02 -, juris). - OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 34/12
VOB-Vertrag: Mangelhafter Personenaufzug bei angeordneter Sonderprüfung zum …
Zwar können für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit einer Werkleistung auch noch nach deren Abnahme erzielte neuere wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse herangezogen werden (OLG Nürnberg, Urteil vom 23.06.2005, 13 U 1934/02, nach juris Rn. 43).